Die NKVK ist eine kirchliche Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wird von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands getragen (beteiligte Kirchen).
Die NKVK hat folgende Aufgaben:
- Sie berechnet und zahlt für die beteiligten Kirchen die Versorgung der Pfarrer, Kirchenbeamten und sonstigen Mitarbeiter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit Anwartschaft auf lebenslange Versorgung. Neben dem Altersruhegeld und Leistungen bei Dienstunfähigkeit sind dies Sterbe-, Witwen- und Waisengelder. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen erfolgt durch Beiträge, die von den beteiligten Kirchen an die NKVK entrichtet werden
- Die NKVK berechnet die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten ihrer künftigen Versorgungsempfänger und setzt sie fest.
- Gegen Erstattung nimmt die NKVK die Bearbeitung der Beihilfen für die Aktiven und Versorgungsempfänger der beteiligten Kirchen wahr.
Die NKVK ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V. (AKA).