Die mit Wirkung vom 01.03.2019, 01.03.2020 und 01.03.2021 geltenden Regelungen zur Bezüge- und Versorgungsanpassung des Landes Niedersachsen sind auch für die Versorgungsempfänger der an der NKVK beteiligten Kirchen wirksam.
Danach erhöhen sich die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen ab dem 01.03.2019 um 3,16%, ab dem 01.03.2020 um 3,2% und mit Wirkung vom 01.03.2021 um weitere 1,4%.