Die Beihilfeabteilung setzt die Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen der Aktiven und Versorgungsempfänger der an der NKVK beteiligten Kirchen fest und zahlt sie aus. Nach Auftrag führt sie die Dienstunfallfürsorge der an der NKVK beteiligten Kirchen durch.