Die Versorgungsabteilung berechnet und zahlt die Versorgungsleistungen an die Pfarrerinnen und Pfarrer, die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten sowie deren Hinterbliebenen.
Sie erteilt detaillierte Auskünfte zur Höhe des voraussichtlichen Ruhegehaltes und der Hinterbliebenenversorgung.
In Ehescheidungsverfahren erteilt sie Auskünfte an die Familiengerichte zu den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften.
Darüber hinaus berechnet und vereinnahmt sie die satzungsgemäßen Beiträge von den beteiligten Kirchen.