impressumetc

Zu den Rechtsgrundlagen in Versorgungsangelegenheiten verweisen wir auf das Niedersächsische Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) in Verbindung mit den zugehörigen kirchlichen Bestimmungen.

Die NKVK

Die NKVK ist die Beamtenversorgungseinrichtung der evangelisch-lutherischen Kirchen in Niedersachsen und der VELKD.

Sie erbringt ihre Leistungen an die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie an die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der beteiligten Kirchen.