Die NKVK ist eine kirchliche Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wird von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands getragen (beteiligte Kirchen).
Die NKVK hat folgende Aufgaben:
- Sie berechnet und zahlt für die beteiligten Kirchen die Versorgung der Pfarrer, Kirchenbeamten und sonstigen Mitarbeiter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit Anwartschaft auf lebenslange Versorgung. Neben dem Altersruhegeld und Leistungen bei Dienstunfähigkeit sind dies Sterbe-, Witwen- und Waisengelder. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen erfolgt durch Beiträge, die von den beteiligten Kirchen an die NKVK entrichtet werden
- Die NKVK berechnet die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten ihrer künftigen Versorgungsempfänger und setzt sie fest.
- Gegen Erstattung nimmt die NKVK die Bearbeitung der Beihilfen für die Aktiven und Versorgungsempfänger der beteiligten Kirchen wahr.
Die NKVK ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V. (AKA) und des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren in der evangelischen Kirche in Deutschland (AKI).