Anpassung der Versorgungsbezüge im Jahr 2022

Die mit Wirkung vom 01.12.2022 geltenden Regelungen zur Bezüge- und Versorgungsanpassung des Landes Niedersachsen gelten auch für die Versorgungsempfänger der an der NKVK beteiligten Kirchen.

Damit haben sich die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen mit Wirkung vom 01.12.2022 um 2,8 % erhöht.