Anpassung der Versorgungsbezüge im Jahr 2026

Die mit Wirkung vom 01.04.2026 geltenden Regelungen zur Bezüge- und Versorgungsanpassung des Landes Niedersachsen gelten auch für die Versorgungsempfänger der an der NKVK beteiligten Kirchen.

Damit haben sich die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen mit Wirkung vom 01.04.2026 um 2,8 % erhöht.