Anhebung der Einkommensgrenze für Aufwendungen von berücksichtigungsfähigen Angehörigen
Anhebung der Einkommensgrenze für Aufwendungen von berücksichtigungsfähigen Angehörigen Bisher wird für Aufwendungen von berücksichtigungsfähigen Angehörigen Beihilfe nicht gewährt, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte des berücksichtigungsfähigen Angehörigen im vorletzten Jahr vor der Antragstellung € 20.000 überstiegen hat (§ 80 Abs. 3 Satz 2 NBG).
Diese Einkommensgrenze wird durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes von 06.11.2024 mit Wirkung ab dem 01.01.2025 auf € 22.000 angehoben.