Wir möchten Sie vorab über den Wegfall der Belegrücksendung ab dem 01.06.2021 informieren. Hintergrund ist die Weiterentwicklung des Beihilfebearbeitungsverfahrens und die fortschreitende Digitalisierung sowie der Schutz Ihrer persönlichen Daten. Rechtsgrundlage für diese Verfahrensänderung ist § 51 (2) der Niedersächsischen. Beihilfeverordnung (NBhVO).
Von der Weiterentwicklung des Beihilfebearbeitungsverfahrens versprechen wir uns eine Optimierung unserer Arbeitsprozesse, die auch den Beihilfeberechtigten zugute kommt.
Ihren Beihilfeanträgen sowie sämtlichem weiteren Schriftverkehr an uns fügen Sie bitte künftig ausschließlich Zweitschriften oder Kopien der Belege oder sonstigen Nachweise bei. Wir empfehlen das Vorhalten einer weiteren Ausfertigung für Ihre privaten Unterlagen.
Eingereichte Belege werden unmittelbar nach Eingang in der NKVK und dem anschließenden Scannen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Sie helfen uns bei unserer Arbeit, wenn Sie künftig auf die Verwendung von Heftklammern, Büroklammern, Heftstreifen und Klarsichthüllen verzichten.