Die neue Heilverfahrensverordnung (HeilVfV) ist in Kraft getreten

Was für gesetzlich Unfallversicherte längst selbstverständlich ist, gilt nun auch für alle Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten, die einen Dienst-/Wegeunfall erleiden:
Suchen Sie nach einem Unfallereignis grundsätzlich zuerst eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt auf, wenn auf Grund der Verletzung mit einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit über den Unfalltag hinaus oder mit einer Behandlungsbedürftigkeit zu rechnen ist (s. § 4 Abs. 1 HeilVfV, zu den Ausnahmen s. § 4 Abs. 2 HeilVfV).

Bundesweit sind circa 3.800 Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte niedergelassen oder an Krankenhäusern und Kliniken tätig. Sie verfügen über eine hohe unfallmedizinische Expertise und über besondere apparative und diagnostische Möglichkeiten und sind daher der ideale Ansprechpartner bei Verletzungen auf orthopädisch-chirurgischem Fachgebiet. Dadurch erhalten Verletzte sofort eine fachkompetente Untersuchung, Erstversorgung und Behandlung mit dem Ziel einer zügigen und möglichst vollständigen Genesung. Wo sich die nächstgelegene durchgangsärztliche Praxis befindet, können Sie z. B. den Notfallblättern im Dienstgebäude oder Aushängen entnehmen. Auch unter https://lviweb.dguv.de/d finden Sie Durchgangsärztinnen und -ärzte in Ihrer Nähe.
Link zur Verordnung: https://www.bgbl.de.

Die NKVK

Die NKVK ist die Beamtenversorgungseinrichtung der evangelisch-lutherischen Kirchen in Niedersachsen und der VELKD.

Sie erbringt ihre Leistungen an die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie an die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der beteiligten Kirchen.