Mit Wirkung vom 01.08.2023 ist die 4. Änderungsverordnung zur NBhVO in Kraft getreten

Danach sind u. a. Aufwendungen für Material und für zahntechnische Leistungen, die bei ambulanten zahnärztlichen Leistungen entstanden sind (aus den Abschnitten C, F, K oder den Nummern 7080 bis 7100 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte), nunmehr zu 60 % beihilfefähig.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die private Krankenversicherung (Ergänzungstarife) in diesem Bereich ggfs. angepasst werden könnte.

Die NKVK

Die NKVK ist die Beamtenversorgungseinrichtung der evangelisch-lutherischen Kirchen in Niedersachsen und der VELKD.

Sie erbringt ihre Leistungen an die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie an die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der beteiligten Kirchen.